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Allg. Geschäftsbedingungen

Lieber Gast,

...wenn Sie bei uns buchen möchten:

Die nachfolgenden Regelungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages, der zustande kommt, wenn Sie bei uns eine Unterkunft buchen. Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem NaturFreundehaus Bodensee als Beherbergungsbetrieb, nachstehend mit „NFH“ abgekürzt.

Verbindliche Buchung:
Ein rechtswirksamer Gastaufnahmevertrag kommt zwischen Ihnen und dem NFH mit der fristgerechten Zahlung (Bankeingang bei uns) per Überweisung auf unser Konto zustande. Andernfalls verfällt das Angebot des NFH automatisch. Die Anzahlung beträgt 30% des sich aus Ihrer Buchung ergebenden Gesamtpreises. Eine Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Bei kurzfristigen Buchungen, bei dem die Überweisung vor dem Leistungsdatum nicht mehr geleistet werden kann, kommt der Gastaufnahmevertrag durch die schriftliche Erlaubnis zur Abbuchung des Anzahlungsbetrages vom Konto des Gastes zustande.

Die genannten Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Nebenkosten mit ein, sofern diesbezüglich nichts anderes angegeben ist (z.B. Kurtaxe).

Die geschuldeten Leistungen des NFH ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots (das in Verbindung mit dem Nachweis der fristgerechten Anzahlung als Buchungsbestätigung gilt), dem Prospekt, den Internetseiten und ggf. individuell getroffener schriftlicher Vereinbarungen. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind unverbindlich.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Als Gast sind Sie verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (auch bei einem teilweise erfolgenden Rücktritt) den vereinbarten Preis zu bezahlen (siehe dazu § 537 BGB). Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt besteht nicht.

Das bestehende Vertragsverhältnis kann vom Gast durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem NFH ganz oder teilweise unter Anerkennung nachfolgender Bedingungen gekündigt werden: Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, ist ein Ausfallgeld in Höhe von 30% des vereinbartem Gesamtpreises, bei einer späteren Kündigung in Höhe von 70% des Gesamtpreises zu zahlen. Bezüglich des Bootshauses sind die reinen Übernachtungskosten in voller Höhe zu entrichten. Bei Verzicht auf Stornokosten wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- einbehalten.

Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Hotelstornoversicherung!

Ihre Rechnung bezahlen Sie bitte in bar oder mit ec-Karte.
Bei Bezahlung in Fremdwährungen gehen ggfs. anfallende Gebühren zu Ihren Lasten.

Die Haftung des Betreibers beschränkt sich auf das Dreifache des sich aus der Buchung ergebenen Gesamtpreises. Der Betreiber haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter, Feuer, Vandalismus, etc.).

Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/ Auftraggeber und dem NFH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Das NFH kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen des NFH gegen den Gast/ Auftraggeber ist dessen Wohnsitz maßgebend. Bei dessen Wohnsitz im Ausland oder wenn dieser unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NFH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.



...wenn Sie zu uns kommen:

NaturFreundehäuser sind für jedermann offen, sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder. Wir wünschen uns, dass die Besucher der Häuser auf die umgebende Natur und ihre Mitmenschen Rücksicht nehmen.

Anreise: Ab 16:00 Uhr können Sie die Zimmer/Studios beziehen (Abendessen gibt es von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr).

Wir stellen Ihnen Bettwäsche mit einem Handtuch im Zimmer/ Studio bereit (Beachten Sie bitte dazu unsere Preisliste). Das Beziehen der Betten übernehmen Sie selbst. Sie können auch Ihre eigene Bettwäsche mitbringen (Laken, Kopfkissen- und Bettbezug, keine Schlafsäcke!).

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen bei uns nicht verzehrt werden (Ausnahme Selbstversorger im Bootshaus).

Unsere beiden Häuser sind rauchfrei!
Auch in den Zimmern/Studios, sowie auf den Balkons bitten wir nicht zu rauchen.

Das Haus und seine Einrichtungenbitten wir sorgfältig zu behandeln. Melden Sie uns bitte Verunreinigungen und Beschädigungen am Gebäude und/ oder der Einrichtung sofort. Sollte Ihnen diesbezüglich ein Unglück geschehen, denken Sie daran, dass Ihre Haftpflicht üblicherweise den Schaden übernimmt. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass jemand, der etwas kaputt macht, den Mut hat, dafür gerade zu stehen. Wenn bei Gruppen nicht der Verantwortliche ermittelt werden kann, übernimmt der Leiter der Gruppe die Haftung. Als Beschädigungen betrachten wir auch Verunreinigungen jeder Art sowie im Rahmen des Spüldienstes (Schulklassen) Bruch bei Geschirr und Gläsern.

Ruhestörenden Lärm bitte unterlassen.
Verzichten Sie auf den Zimmern/Studios auf das Abspielen von Tonträgern, wenn andere Gäste sich gestört fühlen könnten

Ab 22.00 Uhr bitten wir Sie, sich ruhig zu verhalten.
Wenn Ihr Aufenthalt draußen andere stören könnte, kommen Sie bitte ins Haus.

Vermeiden Sie bitte Müll und gehen Sie sparsam mit der Energie um.
Verzichten Sie auf Einwegverpackungen. Die Heizungen im Haupthaus regulieren sich selbst, deshalb lassen Sie bitte die Heizkörper auf Stufe 5. Damit die Temperatursteuerung richtig funktioniert, bitten wir sie, die Fenster richtig zu verschließen. Im Bootshaus haben wir keine selbstregulierende Heizung. Bitte lassen Sie deshalb bei geöffnetem Fenster die Heizung geschlossen, beziehungsweise umgekehrt bei geöffneter Heizung das Fenster geschlossen. Schalten Sie den Zentralschalter / das Licht aus, wenn Sie Ihr Zimmer / Studio verlassen.

Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr, es gibt bei uns keinen Bademeister und keinen Rettungsschwimmer.

Das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht möglich.

Bitte schützen sie die Außenanlagen!

Unser Haus liegt direkt am Bodenseeufer und damit in einem besonders sensiblen Landschaftsschutzgebiet. Insbesondere Parken, Feuer (Grillen) und offenes Licht sind hier nicht gestattet. Achten Sie auf die Vegetation und die Tiere. Vermeiden Sie Beschädigungen jeglicher Art. Lassen Sie bitte den Enten und Schwänen ihre Ruhe, sie waren zuerst da. Werfen Sie Abfälle bitte in die bereitgestellten Behälter und überlassen Sie den Kinderspielplatz der entsprechenden Altersgruppe.

Auf dem ganzen Gelände ist das Parken von Pkw, Grillen und offenes Feuer nicht gestattet. Lassen Sie bitte den angrenzenden Zelt- und Wohnwagenplatzmietern ihre Ruhe. An der Einfahrt stehen zwei Parkplätze zur Verfügung.

Wenn es mal nicht rund läuft, der Betriebsleiter hat das Hausrecht, er stellt sich auch größeren Herausforderungen.

Besenreine Übergabe der Zimmer und Studios.Die Grundreinigung erfolgt durch Sie als Gast, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Dazu zählen im Bootshaus die Reinigung der Kochzeile/der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume. Bezüglich der Endreinigung beachten Sie bitte die Preisliste. Im Haupthaus zählt dazu das Abziehen der Betten und das Entfernen der Abfälle. Die Bettwäsche bitten wir in die dafür vorgesehenen Gitterbehälter im Treppenhaus zu werfen.

Abreise:
Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Zimmer bis 10.00 Uhr verlassen.

Selbstverständlich heißen wir auch auch Behinderte willkommen.

Achten Sie bitte auf die nahe gelegenen Bahngleise!

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt bei uns am Bodensee,

Ihr NaturFreundehaus-Team!



Damit wir uns gut verstehen & Preisliste - 2009 / 2010 .pdf-Datei

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NFH Bodensee